UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggebern erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggebern vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggebern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
 

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, richten sich ausschließlich an Gewerbe-treibende  und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Bestellung von Ihnen stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Im Onlineshop erfolgt der Vertragsschluss durch eine E-Mail, die als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Eine reine Bestellbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern gibt nur die Daten Ihrer bei uns eingegangenen Bestellung wieder. Wir sind berechtigt, das in Ihrer Bestellung liegende Vertragsangebot von Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen und dadurch den Vertrag abzuschließen.

2.2 Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher keine Zusicherung dieser Eigenschaften.

2.3 Im Rahmen einer Bestellung über unseren Onlineshop können Sie der von uns per Email verschickten Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung vor bzw. bei Vertragsschluss die Vertragsbestimmungen entnehmen und speichern. Die dazugehörigen AGB sind vor und bei Vertragsschluss unter dem Link unsere AGB abruf- und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns nicht gesondert gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss für Sie bei uns nicht mehr zugänglich bzw. abrufbar.

2.4 Bei Bestellungen in unserem Onlineshop können Sie Eingabefehler, bevor Sie zur Kasse gehen, nachdem Sie das oder die Produkte ausgewählt haben, durch Anklicken des Kreuzes für "Entfernen" korrigieren. Dazu müssen Sie danach über die Funktion "aktualisieren" den Warenkorb aktualisieren. Weiterhin können Sie die Anzahl unter dem Punkt "Anzahl" korrigieren, indem Sie nach der Änderung der Anzahl die Funktion "aktualisieren" ausführen.

2.5 Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

2.6 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch.

2.7 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisangaben bei den Angeboten sind, sofern dieses nicht anderes vereinbart wurde, ohne die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem im konkreten Angebot gemachten Angaben und ist zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen.

2.8 Unklarheiten hinsichtlich der Transportkosten gehen zu unseren Lasten, so dass jeweils nur die geringeren Transportkosten vom Vertragspartner gezahlt werden müssen.
 

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

3.1 Die Rechnung wird nach Auslieferung der Waren ausgestellt.

3.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, oder nach 30 Tagen netto Kasse ohne Abzüge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei uns unbekannten Auftraggebern behalten wir uns Vorauskasse vor.

3.3 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfallstage an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3.4 Treten objektiv gesehen wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.6 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene, von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.7 Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.

 
4. EIGENTUMSVORBEHALT 

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

4.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 
5. LIEFERUNG

5.1 Lieferzeit:
Die Lieferzeit wird im Angebot angegeben. Die Lieferzeit gilt für Lieferungen nach Deutschland.
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Ihrer Bestellung zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (Montag bis Samstag).

5.2 Versandkosten:
Die endgültigen Versandkosten werden gemäß Ihrer bekannten Konditionen mit der Auftragsbestätigung via Email bestätigt. Für Bestellungen aus Deutschland fallen Versandkosten in Höhe von EUR 6,00 an, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.3 Unser Mindestauftragswert beträgt netto EUR 100,-. Bei Aufträgen unter EUR 100,- netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag inkl. Fracht- und Versandpauschale von netto EUR 5,-.

5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

5.5 Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

5.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden, soweit die Teillieferungen dem Auftraggeber zumutbar sind. Die Rechte aus § 320 BGB werden davon nicht berührt.

5.7 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

5.8 Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung.

5.9 Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 5.8 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

5.11 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 

5.12 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache - beim Versendungskauf - geht mit der Übergabe an den Transporteur über.
 

6. ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

6.1 Kommt der Auftraggeber in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld gem. Ziff. 5.11 zu verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.2 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 
7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Werktagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Auslieferung der Ware. Die Verjährungsfristen im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt und uneingeschränkt bestehen.

7.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bei auf Anfrage produzierten Produkten bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.

7.4 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

7.5 Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 8. Weitergehende oder andere als die unter 7. geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7.7 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, nimmt uns der Auftraggeber das Recht auf Überprüfung der beanstandeten Ware und macht so die Beanstandung gegenstandslos.

 
8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags­abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2 Die Begrenzung nach 8.1 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.4 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Somit erfolgt bei diesen Schäden für die zwingend gehaftet wird auch keine Verkürzung der Verjährungsfrist.

8.5 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, bis zu einem Betrag von Euro 500.000,- je Schadensfall begrenzt, sofern diese Deckungssumme in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisikos steht und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG

9.1 Erfüllungsort ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

9.2 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

9.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. 

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.